Fachbetrieb nach WHG Wasserhaushaltsgesetz § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Deutschland sieht in allen Bereichen vor, dass ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe Instandhaltungs- sowie Sanierungsarbeiten an Anlagen, die mit wassergefährdenden Flüssigkeiten auf ihren Flächen arbeiten, durchführen dürfen.

Dazu zählen beispielweise chemische Reinigungen in umweltsensiblen Industrien, Gewerbe mit Tankstellen oder LAU-Anlagen.

Heizölverbraucheranlagen, Altölsammelbehälter oder Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten zählen ebenfalls zu diesen wassergefährdenden Stoffen. Für diese Aufgaben dürfen nur entsprechende Fachbetriebe beauftragt werden.

Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften.

Zertifizierung

Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH hat uns für die Tätigkeit als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert und somit einen Überwachungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen Überwachungsvertrag unterliegt unser Unternehmen regelmäßigen Überprüfungen durch die GTÜ Anlagensicherheit GmbH, wodurch ordnungsgemäße Arbeitsabläufe sichergestellt werden.

Als Fachbetrieb nach WHG bieten wir Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten Umgang mit wassergefährdeten Stoffen. Außerdem stehen wir Ihnen für weitere Arbeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel der Schlauchlinersanierung. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem nächsten Vorhaben. Sprechen Sie uns einfach an.

Wurzeleinwuchs